Lenkgetriebe gehören zu den Verschleißteilen im Kraftfahrzeugbereich, die wieder aufbereitet werden können und deshalb beim Kauf eines Neuteiles gegen eine Gutschrift zurückgenommen werden. Dafür gibt es bei MAPCO Autotechnik Bedingungen, die für eine ordnungsgemäße Rückgabe beachtet werden müssen. Voraussetzung ist zunächst, dass die Altteile vollständig sind und nicht zerlegt sein dürfen. Die Gehäuse der Lenkgetriebe müssen unbeschädigt, also nicht gerissen, gebrochen oder verbogen sein. Das gilt ebenso für die Lenkspindel sowie für Zahnstangen und Spurstangen. Verbogene Spurstangen zum Beispiel sind oft Folge eines Unfallschadens. Wichtig ist aber auch, dass die Gewinde der Druckanschlüsse nicht beschädigt oder überdreht sind, die Leitungen dürfen ebenfalls nicht gebrochen oder deformiert sein. Sind diese Kriterien nicht erfüllt, behält sich MAPCO Autotechnik vor, Abzüge bei der Altteilgutschrift vorzunehmen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unseren Fachmann für Lenksysteme, Stefan Habermann.
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